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öffentlich


Bauleitplanung der Stadt Gersthofen, 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen (Bebauungsplan Nr. 60 "Multifunktionsfläche nördlich der Thyssenstraße), Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 beschlossen, für das Gebiet östlich der B2, westlich der Donauwörther Straße und nördlich der Thyssenstraße den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen von "Wohnbauflächen" bzw. "Grünflächen"  in - "Flächen für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Multifunktionsfläche"- zu ändern (3. Flächennutzungsplanänderung).
Nun hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 12.07.2023 beschlossen, die Nummerierung der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der anderweitigen Vergabe der 3. Änderung auf  "5. Änderung" weiterzuführen und im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend des geplanten Bebauungsplanes Nr. 60, gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), in "Sondergebiet" mit Zweckbestimmung "Multifunktionsfläche" zu ändern.
Das im Stadtgebiet Gersthofen, an der Ecke Augsburger Straße und Schubertstraße liegende Areal wurde über Jahrzehnte hinweg als Festplatz bzw. als Aktionsfläche für sonstige Veranstaltungen (Flohmarkt, etc.) von der Stadt genutzt. Nachdem auf diesen Flächen von Seiten des Landkreises Augsburg in den letzten Jahren der Neubau des Paul-Klee-Gymnasiums mit Dreifachsporthalle und Mensa umgesetzt wurde, sieht sich die Stadt Gersthofen vor die Aufgabe gestellt einen Ersatzstandort für den Festplatz/ eine Multifunktionsfläche zu schaffen und planungsrechtlich zu sichern. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen ist der Bereich, der für die künftige Multifunktionsfläche vorgesehen ist, jedoch bislang als "Wohnbaufläche" bzw. "Grünfläche" (nördlicher Randstreifen) ausgewiesen und kann demzufolge noch nicht für die Errichtung einer derartigen Multifunktionsfläche herangezogen werden. Bei der geplanten Nutzung handelt es sich um eine sonstige Sondergebietsfläche gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des geplanten Ersatzstandortes für den Festplatz und andere Veranstaltungen (Flohmarkt, Zirkus etc.) im Sinne einer Multifunktionsfläche zu schaffen, wird für das Änderungsgebiet die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen durchgeführt. In dieser 5. Änderung wird für das Änderungsgebiet künftig sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Multifunktionsfläche" (SOMF) auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1286, 1287 und 1288 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1276 und 1289 der Gemarkung Gersthofen dargestellt. Umlaufend um die Sondergebietsfläche werden randliche Grünflächen gesichert.
Nach Erörterung des Planungskonzepts mit der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird (§ 4 Abs. 1 BauGB), hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 12.07.2023 den überarbeiteten Planungsentwurf gebilligt.
Die Gemeinde Rehling ist als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt und wird bis 17.10.2023 um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Gemeinde bestehen allerdings keine Bedenken gegen die Planung der Stadt Gersthofen.
 
 

Beschluss:
 
Die Gemeinde Rehling erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Stadt Gersthofen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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Gemeinde Rehling
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Tel.: 08237 9605-0
E-Mail: info@gemeinde-rehling.de
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