Bauleitplanung der Stadt Gersthofen, 3. Änderung Flächennutzungsplan und 1. Änderung und Erweiterung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Solarpark nördlich der A8"
Sachvortrag:
Die Gemeinde Rehling hat sich in der Sitzung vom 17.11.2022 im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung bereits mit den Planungen der Stadt Gersthofen befasst. Damals wurde eine Stellungnahme abgegeben, in der keine Einwände gegen die Planungen bestanden.
Nun ist die Gemeinde Rehling im nächsten Schritt der Behördenbeteiligung erneut in der Zeit vom 26.07.2023 bis 01.09.2023 zur Stellungnahme aufgefordert. Nach Prüfung der vorhandenen Unterlagen ist die Gemeinde Rehling auch jetzt nicht von den Planungen der Stadt Gersthofen betroffen. Daher wurde am 02.08.2023 eine negative Stellungnahme an die Stadt Gersthofen abgegeben. Aufgrund der Sommerpause des Gemeinderates wurde auch diese Entscheidung auf dem Verwaltungsweg getroffen.
Beschluss:
Die Gemeinde Rehling erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Stadt Gersthofen.
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