Die Verwaltung hat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von GbR Karl Stöckl zum Neubau einer Hof-Biogasanlage auf dem Verwaltungsweg am 02.08.2023 erteilt. Nach Prüfung des Bauantrages durch die Verwaltung wurde die positive Stellungnahme an das Landratsamt weitergeleitet.
Der Bauantrag musste auf dem Verwaltungsweg behandelt werden, da die zweimonatige Frist zur Abgabe der Stellungnahme durch die Gemeinde wegen der Sommerpause des Gemeinderates nicht eingehalten werden konnte.
Die Biogasanlage besteht aus einer Vorgrube 12 m³, Fermenter mit Betondecke, Gärrestelager mit Gasspeicher, Pumpenraum, Nutzungsänderung BHKW-Raum im bestehenden Gebäude, Fahrsiloanlage, Havariebecken.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert. Die Voraussetzungen für den Betrieb einer Biomasseanlage nach diesen Kriterien ist somit erfüllt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ist gegeben und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Aus Dringlichkeitsgründen wurde der Tekturantrag "Nutzungsänderung von drei Räumen zu Gruppenräumen" (Bauherr Gemeinde Rehling - Baugrundstücke Bauernstraße 7 a, Fl.Nrn. 457/2, 458, 458/1) ebenfalls auf dem Verwaltungsweg mit positiver Stellungnahme an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet. Im neuen Kindergartengebäude werden die bisherigen Räume Mehrzweckraum, Essen, Personal zu Gruppenräumen.