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öffentlich


Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) - Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023

Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern.


Sachvortrag:
 
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
 
Auf Grundlage des Gremiumsbeschluss vom 22.06.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 04.07.2023 bis 29.08.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
 
·         Telekom
·         Vodafone
·         LEW TelNet
 
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 644 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die zu erwartende Wirtschaftlichkeitslücke laut Kostenbewertung im Förderportal des Bundes beträgt 5.796.000 €. Der Regelfördersatz teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
 
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
 
Folgende Leistungen sind durchzuführen:

-       Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
-       evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
è Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
-       Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
-       evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
è Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
-       ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ

Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
 
 
Der Vorsitzende erläutert anhand einer Karte, wo das Fördergebiet liegt. Die grün markierten Flächen sind förderfähig, die blauen bereits erschlossen und die roten nicht in der Förderrichtlinie enthalten. Die nicht förderfähigen Flächen sind auf Grund des bisherigen Ausbaus der Kabelinfrastruktur nicht in der Förderrichtlinie enthalten.

Beschluss:
 
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
 
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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