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öffentlich


Bauleitplanung von Nachbargemeinde; Sachlicher Teilflächennutzungsplan Wind der Gemeinde Langweid a. Lech; frühzeitige Behördenbeteiligung und Abstimmung mit den Nachbargemeinden



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Langweid a. Lech hat in seiner Sitzung vom 17.01.2023 den Aufstellungsbeschluss für die sachliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windkraftanlagen gefasst. In der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2023 wurde die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen auf einer 94,6 ha großen Waldfläche westlich von Achsheim beschlossen.
Im aktuell gültigen Regionalplan Augsburg (2007) mit Teilfortschreibung des Fachkapitels B IV2.4.2 "Nutzung der Windenergie" (2018) sind auf dem Gemeindegebiet Langweids keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die Windkraftnutzung vorgesehen. Auch im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde wurde kein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wind ausgewiesen. Die Ergebniss der Studie von LARS consult wurden dem Gemeinderat in der Sitzung vom 09.05.2023 vorgestellt. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, die ermittelte Konzentrationsflächen der Standortanalyse als Grundlage für die gegenständliche Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes heranzuziehen und den Beschluss zur Aufstellung des Vorentwurfes zu treffen.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Gemeinde Rehling hat nun bis 30.06.2023 die Möglichkeit eine Stellungnahme zum geplanten Bauleitplanverfahren der Gemeinde Langweid a. Lech abzugeben.

Beschluss:
 
Die Gemeinde Rehling erhebt keine Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Langweid a. Lech.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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