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öffentlich


Bauleitplanung von Nachbargemeinde; Bebauungsplan "Gewerbegebiet östlich B 2 - Süderweiterung Teil II" in Langweid a. Lech; Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:
 
Der Gemeinderat hat sich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet östlich der B 2 - Süderweiterung Teil II" bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung in der Sitzung vom 19.01.2023 befasst. Nun erfolgt die reguläre Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Gemeinde ist noch einmal bis spätestens 30.06.2023 angehalten, eine Stellungnahme abzugeben.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf der Gemeinde Langweid a. Lech geeignete Flächen für die Ansiedlung von gewerblichen Betrieben bereit zu stellen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Voraussetzung für eine zukünftige gewerbliche Bebauung des Plangebietes zu schaffen. Die Planung ist damit ebenfalls unter dem Gesichtspunkt des Erhalts und der Verbesserung der Erwerbsstruktur für die einheimische Bevölkerung sowie dem Erhalt und Ausbau von Arbeitsplätzen im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB zu sehen. Die Antragsteller beabsichtigen die Entwicklung des Bereiches südlich des Gewerbegebietes Langweid-Ost, Fl. Nr. 580, Gemarkung Langweid a. Lech. Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Gewerbeflächen, in denen Gewerbebetriebe wie eine SB-Autowaschanlage, ein Schnellrestaurant, Lagerhallen und -flächen sowie sonstige Gewerbebetriebe zulässig sind. Die Gemeinde hat sich mit dem Standort des geplanten Gewerbegebietes über mehrere Jahre hinweg beschäftigt. Alternative verfügbare Bauflächen, die den Anforderungen an die Lage im Raum und dem Anbindegebot sowie dem erforderlichen Flächenbedarf entsprechen, sind in der Gemeinde bedingt vorhanden. Zudem wird das Gebiet durch die Rudolf-Diesel-Straße gut erschlossen und erweitert die bereits vorhandenen Gewerbegebiete im Norden und Nord-Osten. Durch die Erweiterung der bereits bestehenden Ortsrandeingrünung wird vermieden, dass das Gebiet das Landschaftsbild stark beeinflusst. Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde Langweid a. Lech zu sichern und dabei auch die Immissions- und naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet östlich der B 2 - Süderweiterung Teil II" gem. § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich.  

Beschluss:
 
Von Seiten der Gemeinde Rehling bestehen keine Bedenken bzw. Einwände gegen die Planungen der Gemeinde Langweid a. Lech.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
14
 

 



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